Ungerechte Geistersteuer abschaffen
Der Eigenmietwert ist eine ungerechte Geistersteuer: Wohneigentümer zahlen auf ein Einkommen, das sie gar nicht haben. Besonders Familien, Rentnerinnen und Rentner mit tiefem Einkommen sind stark betroffen. Die Steuer bestraft jene, die Wohneigentum besitzen, erwerben oder erben wollen – und trifft damit auch die Wohnträume von Mieterinnen und Mietern. Wohneigentum ist Teil der Altersvorsorge – höchste Zeit für mehr Gerechtigkeit.
Argumente:
Der Eigenmietwert ist ungerecht
Wohneigentümer zahlen Steuern auf ein fiktives Einkommen. Das bestraft besonders Familien, ältere Menschen und alle, die Wohneigentum anstreben oder erben. Wer Schulden macht, wird belohnt – wer sie bezahlt, wird benachteiligt. Diese Geistersteuer gehört abgeschafft.
Abschaffung stärkt Selbstverantwortung
Die Abschaffung des Eigenmietwerts stärkt die Selbstverantwortung. Schulden werden nicht länger steuerlich bevorzugt, das Abzahlen lohnt sich wieder. Unterhalt und Schuldzinsen sind bei selbst genutztem Wohneigentum nicht mehr abziehbar – dafür entfällt der Eigenmietwert. Ersterwerber profitieren von einem Übergangsabzug. Vermietete Immobilien bleiben vom Abzugssystem weitgehend unberührt.
JA zu einer ausgewogenen und fairen Reform
Die Reform ist ausgewogen und fair: Der Eigenmietwert wird abgeschafft, im Gegenzug entfallen gewisse Abzüge. Ersterwerber profitieren, und Kantone können Zweitwohnungen eigenständig besteuern – angepasst an ihre Bedürfnisse. So wird Wohnen insgesamt entlastet und gerechter besteuert. Eine echte Chance für eine faire Eigentumsbesteuerung.
Fazit: Eigenmietwert abschaffen, JA zum Bundesbeschluss Zweitwohnungen
Am 28. September stimmen wir über die Abschaffung des ungerechten Eigenmietwerts ab. Die Reform entlastet den Mittelstand, fördert Ersterwerber und stärkt die Eigenverantwortung. Der gekoppelte Bundesbeschluss erlaubt Kantonen, Zweitwohnungen zu besteuern. Wer den Eigenmietwert abschaffen will, sagt JA zum Bundesbeschluss Zweitwohnungen.