Treten Sie dem
Komitee bei

Komitee DE (overlay)
Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, meinen Namen auf 
der Webseite aufführen zu lassen.
Newsletter abonnieren
Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzbestimmung.

Testimonial beitragen

Testimonial DE (overlay)
Datei-Upload

Maximale Dateigröße: 10MB

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass mein Testimonial auf der Webseite und in Printpublikationen erscheinen darf.
Newsletter abonnieren
Hiermit stimme ich zu die Datenschutzbestimmung zu akzeptieren.
Bürgermenu schliessen

Um was geht es?

Inhalt der Reform

Ungerechte Geistersteuer abschaffen

Die Besteuerung von Wohneigentum ist ungerecht. 
Sie bestraft Wohneigentümer und belastet Familien und ältere Menschen.

Wohneigentümer bezahlen mit dem Eigenmietwert Steuern auf Einkommen, das es gar nicht gibt.

Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Ertrag, den man erzielen könnte, wenn man sein Haus oder seine Wohnung vermieten würde. Dieses Einkommen gibt es nicht. Es ist frei erfunden.

Die ungerechte Geistersteuer beim Wohneigentum belastet alle, die Wohneigentum besitzen, erwerben wollen oder erben. Der Eigenmietwert bestraft auch Wohnträume von Mieterinnen und Mietern.

Gemäss Bund sind Menschen mit tiefem Einkommen besonders betroffen. Oft sind das Familien oder Rentnerinnen und Rentner.

Die steuerliche Belastung älterer Leute ist problematisch, denn Wohneigentum ist Teil der Altersvorsorge.

Chance packen, Eigenmietwert abschaffen!

Ziele der Reform

Mehr Fairness, mehr Selbstverantwortung

Heute fördert der Staat die Verschuldung von Privaten. Der Eigenmietwert bestraft alle, die ihre Schulden zurückzahlen.

Wohneigentum ist ein wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge. Mit der Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer wird die Eigenverantwortung gestärkt. So ermöglicht die Abschaffung des Eigenmietwerts sicheres Wohnen im Alter.

Die überfällige Reform der Wohneigentumsbesteuerung setzt wichtige Anreize:

  • Mit dem Ersterwerber-Abzug wird der Erwerb von Wohneigentum gezielt gefördert.
  • Der widersinnige steuerliche Anreiz, sich zu verschulden, entfällt.
  • Wer seine Schulden zurückzahlt, wird künftig nicht mehr benachteiligt.

Die ausgewogene und faire Reform stärkt alle, die Selbstverantwortung übernehmen.

Kernelemente der Reform

Geistersteuer endlich abschaffen

Die Reform der Wohneigentumsbesteuerung ist fair.
Sie enthält folgende Kernelemente:

  • Keine Besteuerung des Eigenmietwerts bei selbst genutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz und bei Zweitliegenschaften.
  • Ein Abzug für Unterhaltskosten am Hauptwohnsitz und bei Zweitliegenschaften mit folgenden Ausnahmen:
    • Kantone können Abzüge bei Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten weiterhin gestatten.
    • Abzug von denkmalpflegerischen Arbeiten bleibt beim Bund und den Kantonen bestehen.
  • Abzug der Unterhaltskosten bei vermieteten und verpachteten Immobilien bleibt bestehen. Ebenso ein proportionaler Schuldzinsabzug.
  • Abzug von privaten Schuldzinsen wird beschränkt.
  • Ersterwerber von selbst genutztem Wohneigentum haben einen speziellen Schuldzinsabzug während zehn Jahren.

Die Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer ist überfällig. Wer Wohneigentum besitzt oder erwerben möchte, darf nicht weiter vom Staat bestraft werden.

Chance packen, Eigenmietwert abschaffen!

Wichtig zu wissen

Bundesbeschluss zustimmen, Eigenmietwert abschaffen

Die Reform der Wohneigentumsbesteuerung besteht aus zwei Vorlagen:

  • Vorlage A:
    « Bundesbeschluss über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung » (Abschaffung Eigenmietwert)
  • Vorlage B:
    « Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften »

Abgestimmt wird nur über Vorlage B. Wer den ungerechten Eigenmietwert endlich abschaffen will, muss also an der Urne der Vorlage B (Bundesbeschluss) zustimmen. Die beiden Vorlagen sind jedoch gekoppelt.

Der Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern (Vorlage B) gibt den Kantonen die Möglichkeit, eine Steuer auf selbst genutzte Zweitwohnungen einzuführen. Das ist vor allem für Bergkantone mit vielen Zweitwohnungen relevant.

Ob tatsächlich eine solche Steuer eingeführt wird, entscheidet jeder Kanton für sich.

Stimmen Sie Ja zum Bundesbeschluss.
So wird die Eigenmietwert-Steuer abgeschafft.

Jetzt mitmachen und unterstützen!

Newsletter abonnieren

Folgen Sie uns auf Social Media

Fragen und Antworten

 

Was steckt wirklich hinter den Behauptungen der Gegner?
Hier entkräften wir die gängigsten Mythen zur Eigenmietwert-Abschaffung – faktenbasiert und verständlich.

 

Zum Verhältnis Eigentümer und Mieter

Falsche Behauptung: Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ungerecht.

Richtige Antwort: Ungerecht ist die heutige Situation mit dem Eigenmietwert. Wohneigentümer müssen ein fiktives Einkommen versteuern – ein Einkommen, das es gar nicht gibt. Das ist ungerecht. Heute werden vom Staat diejenigen mit einer Steuer bestraft, die ihre Hypotheken abzahlen – auch das ist ungerecht. Für Mietende ist die Vorlage nicht ungerecht. Im Gegenteil, von der Abschaffung profitieren auch Mietende. Wohneigentum wird attraktiver – insbesondere für Menschen mit mittlerem Einkommen. Die Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer ist Teil eines umfassenden Systemwechsels. Nicht nur die ungerechte Eigenmietwert-Steuer verschwindet, sondern auch Abzugsmöglichkeiten der Wohneigentümer. Die Reform ist ausgewogen und gerecht.  

Falsche Behauptung: Die Abschaffung des Eigenmietwerts privilegiert Wohneigentümer gegenüber Mietern steuerlich.

Richtige Antwort: Das ist falsch. Die Abschaffung des Eigenmietwerts hebt eine unsinnige Ungerechtigkeit auf. Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung führt zu mehr Gerechtigkeit für ältere, schuldenfreie Eigentümer. Und sie entlastet Familien, die sich nur mit Mühe Wohneigentum leisten und halten können. Wichtig ist: Gemäss Bund profitieren vor allem Wohneigentümer mit tiefen Einkommen von der Abschaffung des Eigenmietwerts.
 

Falsche Behauptung: Eigentümer haben mit der Reform gegenüber Mietern einen Vorteil.

Richtige Antwort: Das ist falsch. Im Gegenteil: Es wird ein Nachteil der Eigentümer aufgehoben. Mit dem Eigenmietwert wird ein Einkommen versteuert, das gar nicht existiert. Mieter zahlen keine Steuern auf Einkommen, die es gar nicht gibt. Überdies, die Reform ist fair und ausgewogen. Es wird nicht nur der ungerechte Eigenmietwert abgeschafft. Gleichzeitig wird auch der Unterhaltsabzug abgeschafft und der Schuldzinsabzug wird erheblich eingeschränkt.  

Falsche Behauptung: Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ungerecht, weil Wohneigentümer in der Regel höhere Einkommen haben als Mietende.

Richtige Antwort: Die Aussage geht am Kern der Problematik Eigenmietwert vorbei. Der Eigenmietwert ist ungerecht für all jene mit tiefen Einkommen. Sie können ihr Wohneigentum kaum halten. Der Bund hat die Verteilungswirkung der Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer untersucht und kommt zum Schluss, dass vor allem tiefe Einkommen von der Abschaffung des ungerechten Eigenmietwerts profitieren. Die heutige Eigenmietwert-Steuer schadet vielen Rentnerinnen und Rentnern. Sie gefährdet ein sicheres Leben im Alter. AHV-Bezüger, die ihr Leben lang gearbeitet und ihre Wohnung oder ihr Haus abbezahlt haben, werden mit der Eigenmietwert-Steuer in den finanziellen Ruin getrieben. Ihnen frisst der Eigenmietwert heute das kleine Einkommen auf. Das ist unfair.Es profitieren auch Mietende, denn wenn sie Wohneigentum erwerben, stellt der Eigenmietwert heute eine grosse Mehrbelastung dar. Zudem entlastet die Förderung von Wohneigentum den Mietwohnungsmarkt.

Soziale Gerechtigkeit und Verteilungseffekte

Falsche Behauptung: Besonders stossend ist es, dass auch Zweitliegenschaften vom Eigenmietwert befreit werden.

Richtige Antwort: Eben nicht. Die Reform sieht neu die Möglichkeit für die Kantone vor, eine neue Objektsteuer auf Zweitwohnungen einführen zu können – als Kompensation für den Wegfall der Steuereinnahmen aus der Besteuerung der Eigenmietwerte.  

Falsche Behauptung: In Zeiten, in denen sich viele Menschen kein Eigenheim leisten können, vergrössert die Abschaffung des Eigenmietwerts die Kluft zwischen Wohneigentümern und Mietern.

Richtige Antwort: Nein, das ist gerade nicht der Fall. Die Abschaffung des Eigenmietwerts beseitigt eine Ungleichbehandlung. Heute zahlen Eigentümer auf ein fiktives Einkommen Steuern, während Mieter nichts Vergleichbares versteuern müssen. Die Reform schafft gleiche Regeln für alle.

Einnahmeausfälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Falsche Behauptung: Die Abschaffung des Eigenmietwerts hätte erhebliche Einbussen bei den Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Folge.

Richtige Antwort: Mit der Reform wird eine ungerechte Steuer abgeschafft. Das ist richtig und fair. Es ist falsch, pauschal von Einnahmeausfällen zu reden. Sowohl Mehreinnahmen als auch Mindereinnahmen sind möglich.

Die finanziellen Auswirkungen des Systemwechsels hängen von den Zinsen ab. Bei Zinssätzen über 3,0 Prozent generiert der Systemwechsel Mehreinnahmen für den Staat. Die Berechnung der Eidg. Steuerverwaltung basiert auf einem Zinsszenario (ca. 1,5 Prozent). Bei höheren Hypothekarzinsen steigen heute die Abzüge, was die Steuereinnahmen senkt.

Wichtig ist: Auch bei sinkenden Zinsen haben immer noch viele Hauseigentümer über Jahre Hypotheken mit höheren Zinsen. Das heisst: Sie haben Abzugsmöglichkeiten und die Steuerausfälle beim Wegfallen des Eigenmietwerts werden gemindert.

Insgesamt bringt die Reform mehr Stabilität bei den Staatseinnahmen. Die Steuereinnahmen sollten nicht von den Hypozinsen abhängen. Zudem sinkt mit der Reform der bürokratische Aufwand des Staates.  

Falsche Behauptung: Allein für den Bund gibt es Steuerausfälle von 430 Mio. Franken. Das ist nicht tragbar.

Richtige Antwort: Die pauschale Rede von Steuerausfällen ist falsch. Je nach Zinsniveau ergeben sich sogar Mehreinnahmen für den Bund. Selbst wenn die 430 Mio. Franken Defizit eintreffen würden, dann handelt sich es dabei um 0,6 Prozent des Bundeshaushalts von 2024 von rund 80 Mrd. Franken. Das ist ein Betrag, der im Rahmen der Budgetungenauigkeit liegt und kein strukturelles Problem darstellt.  

Falsche Behauptung: Die Einnahmeausfälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden durch die Streichung des Eigenmietwerts sind viel zu hoch.

Richtige Antwort: Die Reform ist ausgewogen und fair. Bei einem Zinsniveau von 3,0 Prozent generiert die Reform sogar Mehreinnahmen. Auch wenn im Moment die Hypozinsen im Schnitt tiefer sind, ist eine generelle Panikmache mit Einnahmeausfällen völlig fehl am Platz.

Kantone, die mit hohen Ausfällen rechnen, bekommen die Möglichkeit, eine kantonale Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften zu erheben. Diese Mehreinnahmen sind in der Berechnung des Bundes nicht berücksichtigt.
 

Falsche Behauptung: Von Kürzungen bei den Bundesausgaben sind AHV, Sozialversicherungen, Bildung und Forschung sowie Landwirtschaft betroffen

Richtige Antwort: Nein, von einschneidenden Kürzungen bei wichtigen Bundesaufgaben kann keine Rede sein. Die Auswirkungen halten sich selbst beim heute tiefen Zinsniveau (rund 1,5 Prozent) sehr in Grenzen. Beim Bund sind lediglich 0,6 Prozent der Einnahmen betroffen. Das ist im Unschärfebereich des Budgets von über 80 Mrd. Franken pro Jahr.  

Falsche Behauptung: Wegen der Abschaffung des Eigenmietwerts müssen Kantone die Steuern erhöhen.

Richtige Antwort: Nein, Steuererhöhungen sind keine zwingende Folge der Abschaffung der ungerechten Eigenmietwertbesteuerung. Zwar wird der Eigenmietwert abgeschafft, aber es entfallen auch Abzüge für Unterhalt und die Möglichkeiten von Schuldzinsabzügen werden erheblich eingeschränkt. Deshalb halten sich die Steuerausfälle selbst bei tiefen Zinsen in Grenzen. Bei höheren Zinsen führt der Systemwechsel sogar zu Mehreinnahmen der öffentlichen Hand.

Etwas höher sind die Einnahmeausfälle bei Tourismuskantonen mit vielen Zweitliegenschaften. Sie können jedoch im Rahmen der Reform bei Bedarf neu eine Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen erheben.  

Falsche Behauptung: Wegen der Abschaffung des Eigenmietwerts müssen Kantone Ausgaben in Bildung und Soziales kürzen.

Richtige Antwort: Nein, das ist nicht der Fall. Je nach Zinsniveau führt die Abschaffung der ungerechten Geistersteuer auf Wohneigentum sogar zu Mehreinnahmen für den Staat. Das heisst: Pauschale Panikmache ist überhaupt nicht angezeigt.

Verlust von Steuerabzügen für Unterhalt und Schuldzinsen

Falsche Behauptung: Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ist die Streichung bisheriger Abzüge verbunden, insbesondere der Abzug für Liegenschaftsunterhalt und die Beschränkung oder Streichung des Schuldzinsabzugs. Für Eigentümer bedeutet dies den Verlust wertvoller steuerlicher Entlastungen.

Richtige Antwort: Die Reform belohnt solides Wirtschaften und schafft langfristig mehr finanzielle Freiheit für Eigentümer. Das ist ehrliche, nachhaltige Steuerpolitik.

Zudem profitieren von den heutigen Abzügen vor allem jene Eigentümer, die jährlich anständige Summen in den Unterhalt ihres Hauses investieren – oft genau in der Höhe des Eigenmietwerts. Wer jedoch weniger oder gar nichts investiert, etwa weil ihm die finanziellen Mittel fehlen, hat kaum einen steuerlichen Vorteil. Die Reform berücksichtigt auch diese Realität und entlastet alle.  

Falsche Behauptung: Bisher konnten Hauseigentümer Aufwendungen für Unterhalt, Renovationen und energetische Sanierungen von der Steuer absetzen. Warner sagen, das könnte langfristig zum Wertverfall von Liegenschaften führen.

Richtige Antwort: Auch ohne steuerlichen Abzug bleiben Unterhalt und Renovationen im ureigenen Interesse der Eigentümer – sie schützen den Wert der Immobilie und sichern Wohnqualität. Niemand lässt sein Haus verfallen, nur weil der Steueranreiz wegfällt.

Zudem können die Kantone weiterhin Abzüge für energetische Sanierungen beibehalten. Auch wertvermehrende Investitionen bleiben wie bis anhin im Rahmen der Grundstückgewinnsteuer abzugsfähig, die können schon heute nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.  

Falsche Behauptung: Der Wegfall der Abzugsmöglichkeit für den Unterhalt trifft die Bauwirtschaft, weil Eigentümer weniger investieren.

Richtige Antwort: Der Unterhaltsabzug war nie Hauptmotor der Bauwirtschaft – Investitionen in Immobilien erfolgen primär aus Werterhalt, Komfort und Energieeffizienz, nicht wegen steuerlicher Abzüge.

Eigentümer investieren weiterhin, um den Wert ihrer Liegenschaft zu sichern. Zudem wird der Unterhaltskostenabzug nur bei selbst genutzten Liegenschaften abgeschafft, nicht aber bei Renditeliegenschaften und Immobilien im Geschäftsvermögen.

Bauenschweiz quantifiziert den Anteil von rein werterhaltenden Unterhaltsarbeiten bei Eigenheimen auf lediglich rund 3,5 Prozent der gesamten jährlichen Bauinvestitionen. Ausserdem können die Kantone energetische Sanierungen weiterhin durch die Beibehaltung der Abzugsmöglichkeit und durch gezielte Förderprogramme unterstützen.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts entlastet die Wohneigentümer. Und wenn sie mehr Geld in der Tasche haben, wird tendenziell auch mehr in die Liegenschaften investiert. Davon profitiert auch die Bauwirtschaft.  

Falsche Behauptung: Wenn Unterhaltsarbeiten steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können, steigt die Schwarzarbeit. Die Eigentümer haben kein Interesse mehr an einer offiziellen Rechnung.

Richtige Antwort: Das ist ein Scheinargument. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist eine Frage der Kontrolle und Rechtsdurchsetzung. Anreiz für Schwarzarbeit besteht vor allem in Ländern mit sehr hoher Mehrwertsteuer. Die Schweiz hat eine verhältnismässig geringe Mehrwertsteuer.

Viele Eigentümer verlangen Rechnungen aus Gewährleistungs- oder Versicherungsgründen. Vor allem Arbeiten für Brandschutz- und Elektrokontrollen sowie für Baugarantien bei Mängeln brauchen Nachweise. Zudem müssen wertvermehrende Investitionen weiterhin dokumentiert werden, damit diese bei der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden können.

Wer Qualität will, setzt auf Profis – nicht auf Quittungslosigkeit.  

Falsche Behauptung: Ein grosser Teil der abzugsfähigen Unterhaltskosten entfällt auf energetische Sanierungen. Bei Annahme der Revision fallen diese Steuerabzüge auf Bundesebene weg.

Richtige Antwort: Der Schutz von Klima und Umwelt bleibt ein zentrales Ziel – auch mit der Reform. Richtig ist: Die Abzüge für energetische Sanierungen fallen auf Bundesebene weg und nur in Bezug auf die selbst genutzten Liegenschaften im Privatvermögen.

Gleichzeitig behalten die Kantone ihre Kompetenz, solche Investitionen weiterhin zu fördern – und viele tun das bereits mit gezielten Programmen, die effektiver sind als pauschale Steuerabzüge.

Zudem stehen Fördergelder, Subventionen und Förderprogramme bereit, die zielgerichteter wirken als indirekte Steuervorteile.  

Falsche Behauptung: Eigentümer mit hohen abzugsfähigen Kosten sehen sich als Verlierer.

Richtige Antwort: Jede Reform bringt Veränderungen. Das heutige System privilegiert stark Verschuldete oder Sanierer mit hohen Ausgaben – auf Kosten von Eigentümern, die ihre Liegenschaft schuldenfrei und solide erhalten. Die Reform entlastet Eigentümer, die haushälterisch wirtschaften, und vereinfacht das System. Auch Eigentümer mit Investitionsbedarf profitieren langfristig – durch Planungssicherheit, Klarheit und gezielte Förderprogramme der Kantone.

Zudem ist wichtig: Der Wegfall des Eigenmietwerts entlastet Eigentümerinnen und Eigentümer über die ganze Dauer des Immobilienbesitzes und nicht in Jahren mit Renovationsbedarf.